Stand 16.08.2013
Hallen- und Vereinsordnung
Reit- und Fahrverein Nierstein und Umgebung e.V.
1. Die Benutzung der Reitanlage ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Gastreiter bitte vorab beim Vorstand anmelden. Alle Pferde müssen haftpflichtversichert sein.
2. Für alle Reiter gilt Helmpflicht.
3. Vor Betreten der Halle bitte „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abwarten.
4. Auf allen Plätzen und in der Halle gelten die Regeln „links vor rechts“, ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Volten. Es gelten die Regeln gemäß der Richtlinien „Reiten und Fahren“ wie z.B. links an links vorbei, Schritt auf dem 2. Hufschlag reiten, Hufschlag ist beim Auf- und Absitzen, sowie nachgurten freizuhalten.
5. Das Longieren ist gestattet, wenn sich nicht mehr als 2 Reiter / Pferde in der Halle (Reitplatz) befinden, oder auf Nachfrage bei mehr als 2 Pferden.
6. Nach dem Reiten, Longieren und Laufenlassen bitte unbedingt tiefe Spuren und Hufschläge beseitigen.
7. Für die anfallenden Pferdeäpfel auf der Reitanlage steht ein Hänger zur Verfügung. Bitte auch unbedingt die Pferdeäpfel auf den öffentlichen Wegen / Straßen vom Stall zur Reithalle entsorgen!
8. Das Laufenlassen auf dem Außenplatz ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Das Laufenlassen in der Reithalle erfolgt auf eigene Gefahr des jeweiligen Besitzers.
(Bitte Vorsicht beim Laufenlassen in der Halle: die Spiegel können nicht abgehängt werden und stellen eine Gefahrenquelle dar.)
9. Unsere ehrenamtlichen Helfer für die Bodenbearbeitung haben Vorrang.
10. Freispringen der Pferde ist gestattet, wenn der Reitbetrieb dadurch nicht eingeschränkt wird und eine autorisierte Person für die anschließende Bodenbearbeitung organisiert wurde. Regelmäßige Termine bitte vorab beim Vorstand anmelden und per Aushang frühzeitig mitteilen.
11. Nach dem Verlassen der Halle bitte abschließen.
12. Ständer, Cavaletti und Stangen sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung wegzuräumen (Halleneingang links oder Anbau).
13. Die Halle ist zu bestimmten Zeiten wie z.B. Lehrgänge, Vereinsreitstunden, Bodenbearbeitung, Instandsetzungen freizuhalten. Diese Termine werden per Aushang frühzeitig mitgeteilt.
14. Wir bitten alle unterrichtenden Trainer, sich vorab beim Vorstand anzumelden und eine Bestätigung der Reitlehrerhaftpflichtversicherung in regelmäßigen Zeitabständen vorzulegen.
15. Jeder aktive Reiter ab 16 Jahren ist verpflichtet, zur Pflege und Wartung der Reitplätze und der Sportgeräte zwecks Ermöglichung der Erbringung von Vereinsleistungen eine Anzahl von 20 Arbeitsstunden oder ersatzweise einen Geldbetrag von 5,- EUR pro Arbeitsstunde zu leisten. Hallendienste sowie Arbeitseinsätze für Instandsetzung und/oder Vereinsveranstaltungen werden per Aushang mitgeteilt.
16. Das Reiten und Arbeiten mit dem Pferd muss immer nach den Grundsätzen der FN und des Tierschutzes ausgerichtet sein.
Wir bedanken uns für Eure Unterstützung und stehen für Fragen immer gerne zur Verfügung,
Euer Vorstand
Arbeitsstunden
Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren sind laut Satzung verpflichtet, jährlich zur Pflege und Wartung der
Reitplätze, /-anlage sowie der Sportgeräte eine Anzahl von 20 Arbeitsstunden oder ersatzweise einen
Geldbetrag von 5,- EUR pro Arbeitsstunde zu leisten.
Als Arbeitsstunden zählen z.B.:
- Mithelfen bei den Arbeitseinsätzen, die über das Jahr verteilt statt finden.
Die Termine der Einsätze werden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt, hängen in der Halle aus und stehen
auf der Homepage.
- Mitwirken bei Festen
- Hallendienst (Plan hängt in der Halle und muss selbstständig nachgeschaut werden)
Der aktuelle Stand der geleisteten Arbeitsstunden kann jederzeit bei Simone Spreeberg nachgefragt werden..
NICHTGELEISTETE Arbeitsstunden werden im Folgejahr mit jew. 5,- EUR in Rechnung gestellt. Ausnahmslos.