Hallenordnung

Reitanlagen- und Vereinsordnung                                                                                  

Reit- und Fahrverein Nierstein und Umgebung e.V.

 

Stand 05.05.2022

  

1.     Die Benutzung der Reitanlage ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Gastreiter bitte vorab beim Vorstand anmelden.  Rauchen ist in der Reithalle verboten. 

2.     Für alle Reiter gilt Helmpflicht. Alle Pferde müssen haftpflichtversichert sein.

 

3.     Vor Betreten der Reitanlage bitte „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abwarten.

 

4.     Auf allen Plätzen und in der Halle gelten die Regeln „links vor rechts“, ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Volten. Es gelten die Regeln gemäß der Richtlinien „Reiten und Fahren“ wie z.B. links an links vorbei, Schritt auf dem 2. Hufschlag reiten, Hufschlag ist beim Auf- und Absitzen, sowie nachgurten freizuhalten.

 

5.     Das Longieren ist gestattet, wenn sich nicht mehr als 2 Reiter / Pferde in der Halle (Reitplatz) befinden, oder auf Nachfrage bei mehr als 2 Pferden.

 

6.     Nach dem Reiten, Longieren und Laufenlassen bitte unbedingt tiefe Spuren und Hufschläge beseitigen.

 

7.     Für die anfallenden Pferdeäpfel auf der Reitanlage steht ein Hänger zur Verfügung. Bitte auch unbedingt die Pferdeäpfel auf den öffentlichen Wegen / Straßen vom Stall zur Reitanlage entsorgen!

 

8.     Das Laufenlassen auf dem Außenplatz ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

 

9.     Unsere ehrenamtlichen Helfer für die Bodenbearbeitung haben Vorrang.

 

10.  Freispringen der Pferde ist gestattet, wenn der Reitbetrieb dadurch nicht eingeschränkt wird und eine autorisierte Person für die anschließende Bodenbearbeitung organisiert wurde. Regelmäßige Termine bitte  vorab beim Vorstand anmelden und per Aushang frühzeitig mitteilen.

 

11.  Nach dem Verlassen der Halle bitte abschließen.

 

12.  Ständer, Cavaletti und Stangen sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung wegzuräumen (Halleneingang links oder Anbau).

 

13.  Die Reitanlage ist zu bestimmten Zeiten wie z.B. Lehrgänge, Vereinsreitstunden, Bodenbearbeitung, Instandsetzungen freizuhalten. Diese Termine werden per Aushang frühzeitig mitgeteilt. Für privaten Reitunterricht wird die Reitanlage nicht gesperrt.

 

14.  Unterrichtende Trainer sind vom Vorstand zu bestätigen und müssen die jeweils aktuelle Bestätigung der Reitlehrerhaftpflichtversicherung vorlegen. Unterrichtende Trainer müssen nicht zwingend Mitglied des Vereins sein und müssen keine Reitanlagen-Nutzungsgebühr für den Reitunterricht leisten.

 

15.  Jeder aktive Reiter ab 16 Jahren ist verpflichtet, zur Pflege und Wartung der Reitplätze und der Sportgeräte zwecks Ermöglichung der Erbringung von Vereinsleistungen eine Anzahl von 20 Arbeitsstunden oder ersatzweise einen Geldbetrag von 5,- EUR pro Arbeitsstunde zu leisten. Reitplatz-Pflegedienste sowie Arbeitseinsätze für Instandsetzung und/oder Vereinsveranstaltungen werden per Aushang mitgeteilt.

 

16.  Das Reiten und Arbeiten mit dem Pferd muss immer nach den Grundsätzen der FN und des Tierschutzes ausgerichtet sein.

 

Wir bedanken uns für Eure Unterstützung und stehen für Fragen immer gerne zur Verfügung,

 

Euer Vorstand